Der nächste Coronagipfel von Bund und Ländern steht bevor. Vor dem Treffen mit Kanzlerin Merkel aktualisieren die 16 Ministerpräsidenten ihre Beschlussvorlage noch einmal. Geschäfte dürfen weniger Kunden einlassen und bei Bahnfahrten gibt es mehr Abstand. Beschlüsse sind für morgen geplant.
Bund und Länder haben einen Tag vor der entscheidenden Bund-Länder-Runde über Corona-Maßnahmen ein neues Maßnahmenpaket vorgelegt. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Staatskanzleichefs vereinbarten laut einem ntv.de vorliegenden Papier, dass es künftig auch wieder Auflagen für den Einzelhandel geben soll. Zudem wird in dem Papier betont, dass man weitere Einschränkungen auch bei Gastronomie und Hotels auch im Januar erwarte.
Das Papier baut auf dem Beschluss der 16 Ministerpräsidenten von Montagabend auf, das Kanzlerin Angela Merkel in der Unionsfraktionssitzung als "gute Vorlage" gelobt hatte. Die Ministerpräsidenten und dann die Chefrunde bei Merkel müssen den jüngsten Vorschlägen der Staatskanzleien aber am Mittwoch noch zustimmen. Merkel wird am Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung abgeben.
Bereits einig waren sich die Länder darin, dass die Schließungen von Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bis zum 20. Dezember verlängert werden sollen. Auf Druck des Bundes wurde in den Beratungen der Staatskanzleien ein Passus gestrichen, dass man den Kulturbereich bei einem Sinken der Neuinfektionen vielleicht früher öffnen können sollte. Es soll aber weiter eine regionale Differenzierung geben. So hatten etwa Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern darauf gepocht, dass sie angesichts der bei ihnen niedrigen und bereits sinkenden Zahl an Corona-Infektionen früher Restaurants öffnen können.
Mehr Abstand im Weihnachtsgeschäft
Der Einzelhandel soll offen bleiben. Um Überfüllung im Weihnachtsgeschäft zu vermeiden, soll die Zahl der Personen aber auf Wunsch des Bundes auf einen Kunde pro 25 Quadratmeter in Geschäften begrenzt werden. Eine ähnliche Regelung gab es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle. Die Kontaktregeln sollen nun verschärft, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar aber vorübergehend gelockert werden.
Die Kontaktregeln sollen nun verschärft, aber vom 23. Dezember bis zum 1. Januar vorübergehend gelockert werden. In dieser Zeit sollen mit Blick auf Weihnachten "Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen insgesamt" erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Ansonsten sollen die Kontakte aber auf zwei Hausstände und fünf Personen reduziert werden. Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll darüber hinaus eine großzügigere Testmöglichkeit geboten werden.
Ein generelles Böllerverbot soll es nach Ansicht der Ministerpräsidenten und des Bundes nicht geben, dafür aber keine öffentlichen Feuerwerke, um Massenansammlungen in der Silvesternacht zu vermeiden. Die Deutsche Bahn soll ihr Platzangebot deutlich ausweiten und im Winter nur noch Fensterplätze reservieren, um eine zu große Dichte von Passagieren zu vermeiden.
Diese Maßnahmen sieht der Länder-Entwurf im Detail vor:
- Es sollen sich maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Schleswig-Holstein will diese verschärfte Einschränkung allerdings nicht mittragen und weiterhin private Treffen mit bis zu zehn Personen ermöglichen.
- Ausnahme: Die Weihnachtstage sind gesondert zu betrachten. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sollen sich maximal zehn Personen treffen dürfen. Aufgehoben ist hier auch die Beschränkung auf zwei Haushalte. Kinder bis 14 Jahre werden ebenfalls nicht mitgezählt.
- Vor Begegnungen mit älteren Familienmitgliedern zu Weihnachten sollen alle Bürger ihre Kontakte reduzieren und eine Schutzwoche einplanen.
- Bund und Länder wollen mit Religionsgemeinschaften über Gottesdienste sprechen. Großveranstaltungen sollen vermieden werden.
- Auf Silvesterfeuerwerk soll verzichtet werden. Auf belebten Plätzen soll das Zünden von Feuerwerk verboten werden, öffentliche Feuerwerke sind untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik soll allerdings nicht generell verboten werden.
- Arbeitgeber sollen prüfen, ob Betriebsferien vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 möglich sind, gegebenenfalls sollen "großzügige Homeoffice-Lösungen" beschlossen werden.
- Sollte regional die Inzidenz auf "deutlich weniger" als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sinken, können schrittweise Öffnungen vorgenommen werden. Allerdings soll auch dann weiterhin das Gebot der Kontaktvermeidung gelten. Veranstaltungen im Freien etwa sollen Vorzug erhalten vor solchen in geschlossenen Räumen.
- Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen sollen unbedingt geöffnet bleiben, das hat laut Einigung der Länderchefs "höchste Bedeutung". In Regionen mit hoher Inzidenz soll das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab Klasse sieben verpflichtend werden. Für die jüngeren Klassen kann diese ebenfalls eingeführt werden.
- In Schulen sollen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten aufzudecken. Eine Verdachtsquarantäne soll fünf Tage andauern, eine Entscheidung über die Wiederaufnahme des Unterrichts erfolgt dann ebenfalls per Antigen-Schnelltest. Positiv getestete Schüler werden nach drei Tagen erneut zur Wiederzulassung getestet.
- Pro Pflegebedürftigem sind 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen. Zudem soll für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen werden. Für diese Gruppe soll der Bund ab Dezember FFP2-Masken "gegen eine geringe Eigenbeteiligung" ausgeben.
- Die häusliche Quarantäne soll in allen Bundesländern einheitlich auf zehn Tage festgelegt werden. Mithilfe der größeren Anzahl der zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests kann die Quarantänezeit testgestützt verkürzt werden.
- Die finanziellen Corona-Hilfen für Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen sollen fortgesetzt werden. Die Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch weiterhin "erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes" haben, sollen vom Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III bis Mitte 2021 unterstützt werden.
- Die Länder verpflichten sich, rechtzeitig Impfzentren und -strukturen zu errichten, hierbei soll der Bund die Länder auch personell unterstützen. Die Lieferung des Impfstoffs wird noch für den Dezember erwartet.
- Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung in öffentlichen geschlossenen Räumen ist weiter verpflichtend. Dies gilt auch für Orte mit Publikumsverkehr im Freien, die von den Ländern beschränkt werden.
- Für Reisen mit der Bahn sind nur noch Fensterplätze reservierbar. Die Maskenkontrollen in Zügen werden verstärkt.
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