Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am Sonntag eine neue Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen.
Lockerungen gelten ab Montag bei körpernahen Dienstleistungen sowie Tier- und Wildparks im Freien, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. Grund für die Anpassung der Verordnung waren Beschlüsse der Ministerpräsidenten und Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch. Wegen der im bundesweiten Vergleich niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 im Norden geht das Land aber einen Sonderweg.
So hält die Landesregierung einschließlich Weihnachten und Silvester an ihrer Zehn-Personen-Kontaktregel fest. Damit dürfen sich maximal zehn Menschen aus zwei Hausständen öffentlich treffen. Im privaten Bereich sollen es maximal zehn Personen sein, die Empfehlung beträgt zwei Haushalte - Kinder jeweils inklusive. Die verschärfte Bund-Länder-Regelung bis Weihnachten mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahre macht das Land nicht mit.
"Wir sind jetzt an einem Punkt, an dem wir alle wieder etwas mehr Zuversicht und Optimismus haben können", sagte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU). Die Norddeutschen trügen mit ihrem Verhalten seit Monaten dazu bei, dass die Corona-Pandemie beherrschbar bleibe.
Ab Montag dürfen Nagel-, Kosmetik- sowie Massagestudios unter Hygieneauflagen ihre Dienste anbieten. Möglich wird dann auch der Besuch von Tierparks, Zoos und Wildparks. Diese dürfen Außenbereiche wieder öffnen. Die Landesregierung weitet aber die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus. Sie muss beispielsweise auch in Bahnhöfen oder Bahnhofsvorplätzen und an Haltestellen getragen werden.
Die Verordnung gilt bis zum 20. Dezember. © dpa
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