Diesel-Fahrern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft und gegen Volkswagen geklagt haben, steht kein Schadensersatz zu. Ab diesem Zeitpunkt habe der Konzern sein Verhalten geändert, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Täuschung und vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von Käufern sei nicht mehr feststellbar (Az. VI ZR 5/20).
Die obersten Zivilrichter wiesen die Revision eines Mannes zurück, der seinen VW-Diesel erst im August 2016 gekauft hatte. Der Musterfall aus Rheinland-Pfalz ist nach Einschätzung von VW beispielhaft für rund 10.000 noch offene Verfahren.
Käufer konnten ab Herbst 2015 mit Manipulation rechnen
Der Wolfsburger Autohersteller war am 22. September 2015 mit einer Ad-hoc-Mitteilung an die Aktionäre und einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen. Von da an war das Thema über Monate in den Medien präsent. Volkswagen hatte damals auch eine Internetseite eingerichtet, auf der Autobesitzer überprüfen konnten, ob auch ihr Wagen einen Motor mit der illegalen Abgastechnik hat.
Vor diesem Hintergrund sei davon auszugehen, dass wesentliche Umstände, die vorher für eine Täuschung sprachen, bereits im Herbst 2015 entfallen seien, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Schon aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung hätten Käufer nicht mehr damit rechnen können, dass die Abgastechnik den Vorgaben entspreche. Dass VW erst unter Druck reagiert habe und zur Aufklärung des Skandals möglicherweise noch mehr hätte tun können, reiche für den gravierenden Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung nicht mehr aus.
Vielfahrer gehen trotz Klage leer aus
Vor Bekanntwerden des Skandals sieht die Sache ganz anders aus. Für diese Zeit hat der BGH in seinem ersten Diesel-Urteil vom 25. Mai festgestellt, dass der Konzern seine Kunden bewusst getäuscht hat und deshalb prinzipiell haftet. Bei der Berechnung der Ansprüche müssen sich Betroffene auf den Kaufpreis aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Und Geld bekommt nur, wer sein Auto zurückgibt.
Damit sind die anderen rund 50.000 noch laufenden Verfahren letztlich vorentschieden. Der Konzern will diese Fälle nicht mehr vor Gericht durchfechten, sondern jedem Kläger eine individuelle Summe anbieten. Wer sich darauf einlässt, soll sein Auto behalten dürfen. Die Richter verkündeten noch drei andere Diesel-Urteile, aus denen sich Folgendes ergab:
-
Vielfahrer bekommen unter Umständen keinen Schadensersatz wegen eines manipulierten Dieselmotors. Der Abzug der zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer führt bei Vielfahrern im Extremfall sogar dazu, dass vom Schadensersatzanspruch nichts mehr übrig bleibt, entschied der VI. Zivilsenat. Schon vor zwei Monaten hatte der BGH prinzipiell entschieden, dass die aus der Fahrzeugnutzung gezogenen Vorteile von etwaigen Ansprüchen abzuziehen sind. Nun machten die Richter klar, dass diese Nutzungsvorteile den Schadensersatzanspruch vollständig aufzehren können (Az. VI ZR 354/19).
-
Außerdem haben geschädigte Kunden keinen Anspruch auf Verzinsung des Schadens (Az. VI ZR 354/19). Da diese Zinsen mit vier Prozent jährlich berechnet werden würden, spart das BGH-Urteil VW erhebliche Summen. Sogenannte Deliktzinsen können fällig werden, wenn jemand einem anderen eine Sache oder Geld "entzieht". Klassischer Fall ist ein Diebstahl (Az. VI ZR 354/19, VI ZR 397/19).
July 30, 2020 at 06:52PM
https://ift.tt/3jY7TUY
BGH-Urteil: Kein Schadensersatz von VW bei Diesel-Kauf nach Herbst 2015 - DER SPIEGEL
https://ift.tt/2Cj2re4
Kauf
Bagikan Berita Ini
0 Response to "BGH-Urteil: Kein Schadensersatz von VW bei Diesel-Kauf nach Herbst 2015 - DER SPIEGEL"
Post a Comment